Imitations-, Schreckschuss- und Soft-Air-Waffen werden immer wieder bei Delikten als
Drohmittel eingesetzt. Dadurch können gefährliche und tragische Situationen entstehen. Um
solche Vorfälle zu verhindern, hat der Gesetzgeber entschieden, Imitations-, Schreckschussund
Soft-Air-Waffen, die mit echten Feuerwaffen verwechselt werden können, echten Waffen
gleichzustellen. Dieses Merkblatt fasst die zentralen Punkte dazu aus Waffengesetz und
Waffenverordnung zusammen.
Wann sind Imitations-, Schreckschuss- und Soft-Air-Waffen als Waffen im Sinne des Waffengesetzes zu behandeln?
download Merkblatt für den Handel mit Imitations-, Schreckschuss- und Soft-Air-Waffen