Imitations-, Schreckschuss- und Soft-Air-Waffen werden immer wieder bei Delikten als Drohmittel eingesetzt. Dadurch können gefährliche und tragische Situationen entstehen.
Um solche Vorfälle zu verhindern, hat der Gesetzgeber entschieden, Imitations-, Schreckschuss und Soft-Air-Waffen, die mit echten Feuerwaffen verwechselt werden können, echten Waffen gleichzustellen.
Dieses Merkblatt fasst die zentralen Punkte dazu aus Waffengesetz und Waffenverordnung zusammen.
Wann sind Imitations-, Schreckschuss- und Soft-Air-Waffen als Waffen im Sinne des Waffengesetzes zu behandeln?
Imitations-, Schreckschuss- und Soft-Air-Waffen